| Fischereiordnung 2010 |
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Allgemeine FischereiordnungBei der Fischereiausübung ist die Fangstatistik (Aufzeichnungspflicht) unbedingt mitzuführen und die einschlägigen Bestimmungen des Mitgliedbuches, der Lizenz sowie das NÖ - Fischereigesetz strikte zu beachten. Für alle Fische gelten die gesetzlichen Schonzeiten und Brittelmaße. Ausnahme Schonzeit: Hecht, Zander 1.1.bis 31.5. Karpfen ab 70 cm ganzjährig: Brittelmaße: Zander (Schill) 45 cm, Schleie 30 cm. Die Fischerei ist nur in der Zeit von 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang gestattet (Nachtfischverbot). In der Zeit vom 1.6. bis 15.9 des laufenden Jahres ist die Ausübung der Fischerei bis 23 Uhr gestattet. In den Monaten Juli und August und bis 15.September ist die Fischerei in den Nächten von Freitag auf Samstag, sowie von Samstag auf Sonntag, gestattet. Die durch Tafeln gekennzeichneten Park- und Fahrverbote sind zu beachten. Es ist unbedingt erforderlich, die Gesamtfangstatistik vollständig und ordnungsgemäß auszufüllen. Pro Revier darf nur eine Lizenz gelöst werden. Nicht gestattet: Lebender Köderfisch! Futterspirale, Futterkörbchen und ähnliches. Lärmen, Musizieren, Mitnehmen von Hunden sowie Anzünden von Feuern, jegliche Verunreinigung des Wassers bzw.des Ufers (auch durch Schuppen und Ausnehmen von Fischen), Veränderung des Steinwurfes und der Uferbefestigung, Beschädigung von Bäumen, Sträuchern u.s.w., Betreten oder Befahren bzw. die Beschädigung eines ev.Schilfgürtels oder Binsenbestandes, jegliche Art von Eisfischen, Verkauf von gefangenen Fischen, Austauschen von angeeigneten Fischen, Echolot, Fischfinder u.ä. Anfüttern verboten!
Dreibirkenteich Fischereiordnung1.Die Kenntnis der Reviergrenze ist Voraussetzung für die Ausübung der Fischerei.
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Keine sonstigen.
Ganzjährige Schonzeiten:
Bitterling; Frauennerfling; Goldsteinbeißer; Hundsfisch; Kesslers Gründling; Moderlieschen; Perlfisch; Schlammpeitzger; Schneider; Semling, Hundsbarbe; Sichling; Steinbeißer; Steingressling; Streber; Strömer; Zope; Neunaugen;
NÖ Schonzeiten zum Download




